UMWELTBONUS* FÜR ELEKTRIFIZIERTE BMW NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE.

NACHHALTIG PROFITIEREN.

Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie. Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen und im Zuge der „Innovationsprämie“ noch erhöhten Umweltbonus* erhalten Sie beim Erwerb eines vollelektrischen BMW Modells bis zu 9.000 Euro, beim Erwerb eines BMW Plug-in-Hybrids bis zu 6.750 Euro. Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.

BMW GESCHÄFTS­KUNDENLEASING.

Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für Ihren nächsten Firmenwagen oder Fuhrpark mit unseren Angeboten für BMW Geschäftskunden. Entdecken Sie unsere aktuellen Leasingangebote sowie weitere Informationen rund um unsere Services und Leistungen für BMW Geschäftskunden.
* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.  
 
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de

IHR BMW HÄNDLER IN MÜNCHEN.

Als Ihr BMW Händler in München ist die Automag Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort. Wir beraten Sie kompetent und liefern Ihnen maßgeschneiderte Lösungen ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen – ob bei der Wahl Ihres nächsten BMW Dienstwagens oder eines flexiblen Servicepaketes sowie verschiedenen weiteren attraktiven Angeboten. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.