Turbo‑Abschreibung für E‑Fahrzeuge: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Gute Nachrichten für Unternehmer, Selbstständige und Fuhrparkleiter: Die Bundesregierung hat eine neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge beschlossen – und das kann sich für Sie richtig lohnen!

Wir bei der AUTOMAG möchten Sie über die Neuerung in der Dienstwagenversteuerung informieren und beraten Sie gerne zu den passenden Elektrofahrzeugen für Ihr Unternehmen – vom kompakten Stadtflitzer bis zum voll ausgestatteten E-Nutzfahrzeug. Ob Kauf, Finanzierung oder Leasing: Profitieren Sie jetzt von den steuerlichen Vorteilen und unserer Fachberatung.

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Für Dienstwagenfahrer erhöht sich die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige Dienstwagenbesteuerung (0,25 %-Regel) von 70.000 € auf 100.000 €, sofern das Fahrzeug rein elektrisch ist. Unternehmen aller Größen profitieren dabei – vom Handwerksbetrieb bis hin zu Konzernen.  Zudem ist eine Sonderabschreibung beschlossen.

Schnell sein lohnt sich! Je früher Sie investieren, desto schneller profitieren Sie.