Das Gewinnspiel zum MINI BIG LOVE DAY läuft ausschließlich am 4. Mai 2024 vor Ort in der Automag in Trudering.
Verlost wird ein Wochenende mit einem neuen MINI Cooper.
Teilnehmen können alle Privatpersonen, mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Automag GmbH sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, nehmen ausschließlich diejenigen Teilnehmer an der Verlosung teil, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. Die Ermittlung des/der Gewinner/-in erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Der/die Gewinner/-in wird von uns per Nachricht kontaktiert. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht an den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung gebunden.
Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist neben der richtigen Beantwortung der Schätzfrage auch die Bekanntgabe persönlicher Daten erforderlich. Soweit Name und Anschrift des/der Gewinners/in erfragt werden, erfolgt die Datenverwendung durch die Automag GmbH und ausschließlich zu Zwecken der Übermittlung des Gewinnes.
Das Gewinnspiel wird von der Automag GmbH Landsberger Straße 170, 80687 München, E-Mail info@automag.de, Telefon 089-51020 veranstaltet. Ansprechpartner: Marketingabteilung (Marketing@automag.de). Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Probefahrten bei der Automag GmbH:
Das Fahrzeug ist auf die Automag GmbH zugelassen und haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden begrenzt auf 8 Mio. EUR je geschädigter Person). Eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestehen. Der Benutzer haftet gegenüber der Automag GmbH vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer schuldhaft verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Hagel, Sturm, Untergang, Abhandenkommen oder Beschlagnahme) bis zu einer Höchstgrenze von EUR 1.000,00 (Selbstbeteiligung). Sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers oder eines berechtigten Fahrers zurückzuführen ist, haftet der Benutzer in vollem Umfang. Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad – im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks (siehe auch Ziffer 1 der Nutzungsbedingungen) oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeugs eintritt.
Nutzungsbedigungen:
1. Verwendungszweck
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Dem Benutzer ist insbesondere untersagt
a) das Fahrzeug anderen unberechtigten Fahrern zu überlassen;
b) das Fahrzeug einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
c) das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
d) das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen;
e) die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt;
f) die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten;
g) das Fahrzeug abseits befestigter Straßen zu benutzen;
h) das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen;
i) die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen;
j) das Fahrzeug ohne Zustimmung des Autohauses außerhalb Deutschlands zu benutzen.
2. Übergabe und Benutzung
Das Fahrzeug wird vollgeladen und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug
sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung des Autohauses darf er weder Teile austauschen noch entfernen.
Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Autohauses durchführen lassen.
Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Autohaus zu.
3. Haftungsausschluss des Autohauses
Das Autohaus haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der
Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, das Autohaus handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Gegen Betriebsangehörige und
Erfüllungsgehilfen des Autohauses können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, aus Ansprüche gegen das Autohaus selbst nicht bestehen.
Der Benutzer wird das Autohaus von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung des
Autohauses für den Schaden eintritt. Fälle, in denen der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen gegen den Benutzer oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren das Autohaus nicht.
Der Benutzer stellt das Autohaus von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in
Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. Das Autohaus ist berechtigt, bei Inanspruchnahme
Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.
4. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der
Zustimmung des Autohauses. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf die auch
der Versicherungsschutz beschränkt ist.
Sofern sich der ständige Wohnsitz des Benutzers / Fahrers nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug
bei der ersten ausländischen Zolldienststelle vorzuführen und dort ggf. ordnungsgemäß zur vorübergehenden Zollverwendung abzufertigen.
Eventuelle Sicherheiten sind von ihm zu leisten. Sollten durch die Nichtbeachtung der entsprechenden zoll- bzw. bußgeldrechtliche Forderungen
entstehen, so sind diese vom Benutzer zu tragen.
5. Erfordernisse im Fall eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder
Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und
schriftlich das Autohaus (Ansprechpartner Martina Stöcklmeyer) sowie die nächste Polizeidienststelle. Der schriftliche Unfallbericht an das Autohaus
enthält folgende Angaben:
– Datum, Zeit und Ort des Unfalls;
– Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum);
– Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge;
– detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen;
– Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden);
– Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges
6. Rückgabe
Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
Das Autohaus ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit heraus zu verlangen. Insbesondere kann das Autohaus diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn das Autohaus das Fahrzeug selbst
benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der dem Autohaus aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht.
7. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Benutzer
hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber dem Autohaus
zurückzuhalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort
der Fahrzeugübergabe an den Benutzer.