KRAFTSTOFF-/STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN

² Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte. Weitere Information zum Umweltbonus und E-Kennzeichen erhalten Sie bei uns.

Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen sowie gegebenenfalls Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei Angabe von Spannbreiten berücksichtigen diese Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.09.2018 können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die aufgeführten Angaben wurden gegebenenfalls auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Testverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.bmw.de/wltp.

Sonder- und Serienausstattungen sowie technische Daten entsprechen dem Stand eines entsprechenden Neufahrzeugs und sind nicht Beschaffenheitsangabe für das Gebrauchtfahrzeug. Die elektrische Reichweite eines Gebrauchtfahrzeugs ist regelmäßig geringer als die eines entsprechenden Neufahrzeugs. Ein dadurch bedingter niedrigerer Anteil an elektrischem Fahrbetrieb erhöht den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß von gebrauchten Hybridfahrzeugen zusätzlich. Für Fragen hierzu sowie zu sonstigen technischen Daten und zur aktuellen Ausstattung kontaktieren Sie bitte den Anbieter.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen gern Ihr BMW Partner.
CO2-Effizienz nach dem WLTP-Messverfahren. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 ersetzt der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o. g. NEFZ-Werte von den u. g. WLTP-Werten abgeleitet.